Nächster Schritt zum Bundes-FBI

Union, FDP und SPD wollen es Beamten von Polizei, Zoll und Geheimdiensten ermöglichen, künftig zahlreiche sensible Bürgerdaten bei Internet-Providern und Telefongesellschaften abzurufen. Datenschützer sind entsetzt – und auch im Bundestag formiert sich Widerstand.
Die Reformierung der Bestandsdatenauskunft soll am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden. „Der Gesetzentwurf ist und bleibt verfassungswidrig“, kritisieren die Piraten. Eine breite Mehrheit aus CDU/CSU, FDP und SPD ist sich dagegen einig, dass die Regelung rechtlich wasserdicht ist, schreibt der Sender „n-tv“ auf seiner Internetseite.

Das Gesetz ermächtigt Strafverfolgungsbehörden, statische und dynamische IP-Adressen sowie Telefonnummern bürgerlichen Namen zuordnen. Dazu kommen Postanschrift, Rufnummern und andere Daten, die Internet Provider von ihren Kunden gespeichert haben. Zudem soll es den Ermittlern möglich sein, Passwörter, PIN- und PUK-Codes anzufordern.

„Widerspricht den Karlsruher Vorgaben“
Grundlage der Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das im Februar 2012 die bisherige Praxis für teilweise verfassungswidrig erklärt hatte. Damals hieß es in Karlsruhe, das neue Gesetz dürfe die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden nicht ausweiten. Diesen Punkt kritisieren Opposition und Datenschützer nun scharf. Denn Auskünfte dürften laut des aktuellen Entwurfs schon bei Ordnungswidrigkeiten abgefragt werden.

„Das widerspricht eindeutig den Vorgaben des Verfassungsgerichts“, kritisiert der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Die Regelung sei „ein weiterer Schritt zum Bundes-FBI“, sagte Konstantin von Notz, Sprecher für Innen- und Netzpolitik der Grünen.

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Veröffentlicht in Überwachung, Überwachungsstaat Deutschland, Funkzellenabfrage, Internet-Kommunikationen, mobile Endgeräte, Soziale Netzwerke

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